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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kim Martini (Geschäftsbezeichnung „Belevo“, nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Beratungs-, Analyse- und Softwareentwicklungsleistungen zur Automatisierung der Auftrags- und Belegverarbeitung.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. (3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungen und Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot bzw. Leistungsschein beschriebenen Leistungen. Angeboten werden insbesondere: die KI-Potenzialanalyse (Analyse und Einsparrechnung), der Automatisierungs-Sprint (Umsetzung eines abgegrenzten Prozesses), das Transformations-Paket (mehrere Prozesse/Standorte) sowie der laufende KI-Betrieb (Weiterentwicklung und Betreuung).

(2) Maßgeblich für Inhalt und Umfang ist der jeweilige Leistungsschein. (3) Die KI-Potenzialanalyse ist eine Werkleistung; der Auftragnehmer schuldet die vereinbarten Ergebnisdokumente, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg darüber hinaus. (4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Erkennungs- oder Automatisierungsquote.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. (2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Gegenzeichnung des Leistungsscheins durch beide Parteien zustande. Textform (z. B. E-Mail) genügt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die KI-Potenzialanalyse wird als Festpreis abgerechnet und ist bei anschließender Beauftragung eines Projekts in der im Angebot genannten Höhe anrechenbar. (3) Festpreisleistungen sind, soweit nicht anders vereinbart, nach Abnahme fällig; der KI-Betrieb wird monatlich abgerechnet. (4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. (5) Bei größeren Projekten können Teil-/Abschlagszahlungen nach Meilensteinen vereinbart werden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Beispielbelege, Zugänge, Schnittstellen und einen fachlichen Ansprechpartner bereit. (2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 6 Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung des Auftraggebers (§ 5).

§ 7 Nutzungsrechte und Eigentum an der Lösung

(1) Soweit im Rahmen eines Projekts eine individuelle Automatisierungslösung erstellt wird, überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den eigens erstellten Arbeitsergebnissen („Sie besitzen es“). (2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

(3) Vorbestehendes Know-how, Bibliotheken, Werkzeuge und allgemein einsetzbare Komponenten des Auftragnehmers verbleiben bei diesem; der Auftraggeber erhält hieran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Lösung erforderlich ist. (4) Für eingebundene Dritt- bzw. Open-Source-Komponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. (5) Eingesetzte KI-Modelle werden in der EU betrieben; Auftragsdaten des Auftraggebers werden nicht zum Training öffentlicher Modelle verwendet.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 9 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

§ 10 Abnahme und Gewährleistung

(1) Werkleistungen werden nach Fertigstellung abgenommen; die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. (2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. (3) Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (5) Der Auftraggeber sorgt für eine angemessene Datensicherung.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung. (2) Der KI-Betrieb wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Leistungsschein nichts anderes vereinbart ist. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Referenznennung

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen oder Projektergebnisse veröffentlichen. Eine erteilte Zustimmung ist für die Zukunft widerruflich.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers. (3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. (4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt: kontakt [at] belevo [dot] de

Stand: Juni 2026.