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Partnerprogramm

Empfehlen Sie Belevo – und verdienen Sie mit

Sie kennen mittelständische Hersteller oder Großhändler, die zu viel Zeit mit dem Abtippen von Aufträgen verlieren? Bringen Sie uns zusammen. Kommt ein Projekt zustande, erhalten Sie 10 % des ersten Projektwerts – ohne selbst verkaufen zu müssen.

So funktioniert es

Drei Schritte, kein Vertrieb

Partner werden

Sie melden sich kurz bei uns. Passt es, erhalten Sie Ihren persönlichen Empfehlungslink und die Vereinbarung – beides kostenlos.

Link weitergeben

Sie teilen Ihren Link mit einem passenden Unternehmen. Das Unternehmen meldet sich über den Link bei uns – Sie müssen nichts verkaufen.

10 % erhalten

Kommt daraus ein bezahltes Projekt zustande, erhalten Sie 10 % des ersten Projektwerts. So einfach.

Die Konditionen

Klar und fair

  • Die Provision beträgt 10 % des Netto-Werts des ersten beauftragten Projekts (z. B. eines Automatisierungs-Sprints).
  • Ausgezahlt wird nach Zahlungseingang des Kunden – gegen Ihre Rechnung. Bei Storno oder Rückerstattung entfällt bzw. entfällt anteilig der Anspruch.
  • Voraussetzung ist, dass sich das Unternehmen erstmalig und nachweislich über Ihren Empfehlungslink bei uns meldet.
  • Das Programm läuft als Einführungsphase im ersten Jahr und kann danach angepasst oder beendet werden.

Wer empfehlen darf – und wer nicht

Das Programm richtet sich an unabhängige Dritte, die unsere Zielgruppe kennen – etwa ERP- und IT-Berater, Steuerberater, Branchenkenner oder zufriedene Geschäftspartner.

Aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen sind Personen, die beim empfohlenen Unternehmen angestellt sind oder dessen Einkaufs- bzw. Beschaffungsentscheidung beeinflussen (§ 299 StGB). Besteht eine geschäftliche Verbindung zum empfohlenen Unternehmen, muss die Empfehlungsprämie dort offengelegt und genehmigt sein. Bei Verstoß entfällt der Provisionsanspruch.

Empfehlungslinks werden erst nach Zustimmung zu diesen Bedingungen vergeben. Provisionen werden gegen Rechnung gezahlt; steuerliche Pflichten liegen beim Partner. Es gelten die in der Partnervereinbarung festgelegten Bedingungen.